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Der Typ des "lebensordentlichen Pfarrers"

hat als Kompaß seiner Arbeit die Ordnung des kirchlichen Lebens (Lebensordnung)
vom 11. Januar 1962. Sie hilft ihm, die Anforderungen einer modernen Gemeinde gekonnt
zu ignorieren und in allen Fällen, in denen seine Flexibilität gefordert wäre, einen Stand-
punkt zu finden und einzunehmen, der Gemeindeglieder und KollegInnen gleichermaßen
auf die Palme bringt.

Dieser Pfarrertyp hat auch zahlreiche weibliche Vertreterinnen, die meistens unverheiratet
sind.

Die hervorstechendsten Eigenschaften dieses PastorInnentyps sind Ordnungsliebe bis zur
Besessenheit, geistig-geistlich-theologische Starre bis zur Versteinerung, die sich auch im
Körperlichen auswirkt (Zollstocksyndrom) und zeitweise tiefe Depression, wenn Kollegen
wieder einmal fröhlich gegen die Vorschriften der Lebensordnung verstoßen haben - mög-
licherweise an Pfarrkindern eines/r Lebensordentlichen.

Drei Stücklein Praxis mögen uns den arg knöchernen Typus mit Fleisch anreichern:

Angehörige dieses Pfarrertyps würden niemals ein Kind taufen, dessen Eltern nicht der
Evangelischen Kirche angehören. Die Vorschrift der Lebensordnung, daß wenigstens
ein Elternteil Mitglied der Evangelischen Kirche zu sein hat, wirkt sich auf das gerade
geborene wie das ungeborene Leben aus! So hat ein Neugeborenes keinen Anspruch
darauf, der Evangelischen Gemeinschaft anzugehören, weil Jesus ja schließlich ausdrück-
lich geboten hat: "Geht hin in die Evangelische Welt und machet zu Jüngern alle Protes-
tanten, tauft sie, wenn ihre Eltern Kirchensteuer zahlen und lehret sie festhalten am "ev."
auf der Steuerkarte." - Ausnahmen von dieser klaren Anweisung können leider nicht ge-
macht werden. Die Nichtmitgliedschaft der Eltern ist vielmehr die Erbsünde, die an den
Kindern heimgesucht werden muß bis ins tausendste Glied!

Die Gottesdienste der PfarrerInnen dieses Typs sind originell! Sie stechen ab in einer
kirchlichen Welt, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, zu den Menschen hin zu gehen
und ihnen fröhlich und mit eigener Beteiligung und einigem Engagement die beste Bot-
schaft, die es gibt, so weiterzusagen, daß man sie gerne annimmt und glauben kann.
Schon eine Begrüßung vor dem Eingangsvotum, also ein "Guten Morgen, liebe Gemein-
de!", gilt als schlimme Entgleisung eines Amtsträgers, die nur mit 10jähriger Verpflich-
tung zur Teilnahme am Gottesdienst eines "Lebensordentlichen" nach Eintritt in den
Ruhestand geahndet werden kann, was aber meist nicht überlebt wird.
Der Gottesdienst hat die Kälte des alttestamentlichen Gottes zu transportieren, die
Härte von Krippe und Kreuz in jede Seele zu spiegeln und die Einhaltung der Reihenfolge
des katholischen Bußsakraments (an dem bitteschön Luther festgehalten hat!) zu predigen
und einzufordern: Ohne Reue kein Abendmahl! Ohne Bekenntnis keine Vergebung. Ohne
Strafe kein neuer Anfang. - Und bitte nicht so fröhlich am Tisch des Herrn!

Eine Amtshandlung an einem anderen Ort als dem, an dem die Bittsteller für eine Taufe,
eine Trauung oder eine Beerdigung mindestens 153 Tage gewohnt haben, kann nicht ge-
währt werden. Wobei im letzten Fall die Bitte auch von Angehörigen des "Kasualnutzers"
vorgetragen werden kann; diese müssen aber mindestens in der Lage sein, den 119 Psalm
nach 3-minütiger Besinnungszeit freihändig aufzusagen. Man darf schließlich eine Handlung
der Kirche niemandem zum Schleuderpreis nachwerfen!

An guten Eigenschaften dieses Pfarrertyps, also des "Lebensordentlichen", der sich in allen
Fragen der Gemeindeleitung und -führung eisern an die Ordnung des kirchlichen Lebens
(Lebensordnung) vom 11. Januar 1962 hält, also an guten Eigenschaften fallen mir...äh...fallen
mir beim besten Willen keine ein! - Doch halt, da ist etwas, das doch positiv ist, von der an-
deren Seite allerdings: Die Angehörigen des beschriebenen Typs treiben den anderen, den
fröhlichen Verkündigern eines befreienden Evangeliums, die dieses auch noch in ihrem Leben
abdecken und die Freude daran ausstrahlen, scharenweise Gemeindeglieder zu, die sie selbst
im Zuge einer Umpfarrung verlieren.

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