"Der Dienstweihnachtsbaum-Erlaß" für Polizeireviere in Niedersachsen aus dem Jahre 1987 Dienstweihnachtsbäume sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Weihnachtsbäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträu- men aufgestellt werden. Abschnitt 1: Aufstellen von Weihnachtsbäumen: Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmit- telbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, daß: a) der DwBm (Dienstweihnachtsbaum) mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten En- de, in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird b) der DwBm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, daß er senkrecht steht c) im Umfallbereich des DwBm keine zerbrechlichen oder durch umfallende DwBm in ihrer Funktion zu beeinträchtigenden Anlagen vorhanden sind. Abschnitt 2: Behandeln der Beleuchtung: Die DwBm sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Dienststellenleiters zu ver- sehen. Weihnachtsbaumbeleuchtung, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brenn- stoffes mit Flammenwirkung beruht - sog. Kerzen - dürfen nur Verwendung finden, wenn: a) die Bediensteten über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend unterrichtet sind und b) während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher bereitsteht. Abschnitt 3: Aufführen von Krippenspielen und Absingen von Weihnachtsliedern: In Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung eines erfah- renen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen. Zur Besetzung sind folgende in der Personal- planung vorzusehende Personen notwendig: Maria: möglichst weibliche Beamtin oder ähnliche Person Josef: älterer Beamter mit Bart Kind: kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender Esel und Schafe: geeignete Beamte aus verschiedenen Laufbahnen Heilige Drei Könige: sehr religiöse Beamte. Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung eines Vorgesetzten ganz zwangslos nach Dienstgraden geordnet um den DwBm auf. Eventuell vor- handene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch einen Vorgesetzten in Gestalt eines Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt werden. Zwar ist bei einer solchen Gelegenheit das Besprechen unerledigter Verfügungen aus dem zu Ende gehenden Rechnungsjahr nicht unbedingt gefordert, jedoch scheint es angebracht, die allgemeine Anwesenheit des Dienstpersonals auch für Dienstgeschäfte zu nutzen. Wir bitten, vorgenannte Richtlinien in geeigneter Weise in Ihrem Zuständigkeitsbereich be- kanntzugeben.