Aus der Frankfurter Rundschau vom 21.1.2004: Spar-Gebot ist rechtswidrig Pfarrerausschuss wehrt sich gegen Aussetzen höherer Gehälter Die „Notverordnung", höhere Pfarrgehälter auszusetzen, ist rechtswidrig. Dies hat das Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht festgestellt. WIESBADEN • 20. JANUAR • EPD • Vor der Entscheidung der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), die Erhöhung der Pfarrgehälter per „Notverordnung" um drei Monate auszusetzen, hätte der Pfarrerausschuss angehört werden müssen. Dies habe das Kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsgericht in seiner mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag festgestellt, teilte der Präsident des Gerichts, Winfried Schneider, mit. Nicht entschieden habe das Gericht über die Rechtswirksamkeit der Verschiebung der Gehaltserhöhung vom 10. Juni 2003, weil die „Notverordnung" bereits am 20. September durch ein Kirchengesetz ersetzt worden sei, erläuterte Schneider. Daraufhin habe der Pfarrerausschuss seinen Antrag auf Normenkontrolle zurückgezogen, weil deutlich geworden sei, dass die Vertretung der rund 2000 Seelsorger der EKHN kein Organ der Kirche sei wie etwa die Kirchenleitung oder die Synode. Er habe auf Grund des Kommentars zur Kirchenordnung den Eindruck haben müssen, dass eine Normenkontrollklage zulässig sei, sagte Schneider. Er bezifferte den Streitwert des Verfahrens auf 4000 Euro. Der Pfarrerausschuss hatte vor dem Kirchengericht gegen die „Notverordnung" geklagt, um die Rechtmäßigkeit des Vorgehens zu prüfen. „Berichtigung" der Frankfurter Rundschau vom 23.1.2004: Der Beschluss der Leitung der evangelischen Landeskirche Hessen-Nassau (EKHN), die Erhöhung der Pfarrergehälter per Notverordnung zu verschieben, war nicht rechtswidrig, wie in der FR vom Mittwoch dargestellt. Vielmehr hat das kirchliche Verfassungsgericht der EKHN der Kirchenleitung empfohlen, in ähnlich gelagerten Fällen künftig den Pfarrerausschuss zu informieren. Über die Rechtswirksamkeit der Notverordnung hat das Gericht nicht entschieden. Wir bitten die falsche Darstellung zu entschuldigen. FR