Entscheidung der Ev. Kirche von Kurhessen und Waldeck zur "Homosegnung", Hofgeismar, 9.5.2003: Stellungnahme zur Segnung von Menschen gleichen Geschlechts, die eine Lebenspartnerschaft begründet haben: Die Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren, die eine Lebenspartnerschaft begründet haben, ist in der evangelischen Kirche stark umstritten. Einigkeit besteht jedoch über den Grundsatz: Ehe und Familie sind das Leitbild unserer Kirche für verantwortlich gelebte Paarbeziehungen. Deshalb ist zur Wahrung der Einheit der Kirche und mit Rücksicht auf den Leitbildcharakter von Ehe und Familie in der Evangelischen Kirche von Kurhessen- Waldeck von der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in einem öffentlichen Gottesdienst Abstand zu nehmen. Hiervon unberührt ist, dass jede Christin und jeder Christ um Gottes Segen bitten darf. In dem Maße, wie eigene Entscheidungen für eine verantwortliche Lebensgestaltung immer nötiger werden, wird der Wunsch nach der segnenden Begleitung bei individuellen Lebensübergängen geäußert. Dazu gehört auch der für das eigene Leben bedeutsame Eintritt in eine Lebenspartnerschaft. Das legt es nahe, auch eine Segnung für Menschen gleichen Geschlechts, die eine Lebenspartnerschaft begründet haben, nicht grundsätzlich auszuschließen. Wenn eine Segnung im konkreten Einzelfall erbeten wird, sollte sie nur unter Beachtung folgender Punkte vorgenommen werden: - Ihren Ort hat eine solche Segnung in der Seelsorge. - Die Rahmenbedingungen für eine Segnung müssen für die Beteiligten erkennbar machen, dass nicht die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft als Form des Zusammenlebens gesegnet wird, sondern dass Menschen gesegnet werden, die ethisch verantwortlich unter dem Wort Gottes leben wollen. - Der zuständige Pfarrer oder die Pfarrerin muss die Segnung theologisch und seelsorgerlich verantworten können. Die Haltung der Gemeinde ist mit zu berücksichtigen. Vor einer Entscheidung sollte bei den Kirchenältesten und dem Propst oder der Pröpstin Rat gesucht werden. Über die Entscheidung ist der Dekan oder die Dekanin zu informieren.